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Mit diesem Dokument erteilen Sie uns einen Begutachtungsauftrag und weisen die gegnerische Versicherung an, die Kosten der Begutachtung direkt aus Ihrem Entschädigungsanspruch mit uns ab zu rechnen. Sie können das Formular online ausfüllen, aber auch ohne Eingaben ausdrucken, um es später handschriftlich zu ergänzen. Soweit Ihnen noch nicht alle Angaben zum Unfallgegner oder der Versicherung bekannt sind, lassen Sie diese Felder zunächst noch offen. Wir sind Ihnen bei der Datenbeschaffung gerne behilflich. Bitte rufen Sie gegebenfalls unser zuständiges Büro an:
Geschäftsstelle Siegen : Telefon 0271 - 660 700 Geschäftsstelle Olpe : Telefon 02761 - 925 30 Geschäftsstelle Attendorn: Telefon 02722 - 93 83 0 Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen -AGB- tätig werden, welche Sie hier einsehen können. Sie können das Auftragsformular hier herunterladen und öffnen. |
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Die Technik in unseren Autos entwickelt sich rasant weiter. Was zählt, sind Hintergrundwissen und fundierte Informationen.Nur wer informiert ist, kann sicherheitsrelevante Entscheidungen treffen, kann mitreden beim Fahrzeugkauf, beim Werkstattbesuch und in so manch lockerer Diskussionsrunde im Freundeskreis. Eine Fülle an technischen Fachbegriffen taucht heute in jedem Fahrzeugprospekt auf und ebenso umfassend ist die Liste der dazugehörigen Abkürzungen. Die wichtigsten und gebräuchlichsten davon finden Sie hier in diesem Ratgeber aufgelistet und übersichtlich erläutert.
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Vor allem auf junge Leute übt die Tuning-Szene einen ganz besonderen Reiz aus. Man will auffallen, sich am und mit dem eigenen Fahrzeug verwirklichen. Nicht selten werden erhebliche finanzielle Mittel aufgebracht und es wird tief in die Tuning-Trickkiste gegriffen. Ganz oben in der Beliebtheitsskala rangieren hierbei Räder- und Reifen-Umrüstungen, aber auch Fahrwerksumbauten, Spoiler, Auspuffanlagen und klassisches Motoren-Tuning prägen das Bild. Es hat sich längst herumgesprochen, dass freilich nicht jede Modifikation zulässig ist auch wenn sie noch so gefällt. Denn der Gesetzgeber regelt, was zulässig ist und was nicht. Bei vielen Änderungen am Fahrzeug erlischt in aller Regel dessen Betriebserlaubnis, wenn der Umbau nicht durch eine Prüfinstitution wie die GTÜ abgenommen wird.
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Sie wollen sich ein anderes Auto anschaffen und auch im Nachhinein soll es möglichst keinen Ärger geben? Dann ist dieser Ratgeber genau das Richtige für Sie. Er informiert Sie über wichtige Details, die Sie beim Kauf beachten sollten und hilft Ihnen, Ihr Wunschauto richtig durchzurechnen. Egal ob Sie mit einem Neuwagen oder mit einem Gebrauchten liebäugeln, dieser kompakte Ratgeber liefert Ihnen wichtige Basisinformationen. Ein Autokauf sollte nicht nur eine emotionale Angelegenheit sein, sondern eine ebenso rationale. Zumindest in Teilbereichen ist es daher für jeden Autokäufer ratsam, wie ein Unternehmer zu denken und zu handeln! Systematisches Vorgehen und frühzeitiges Informieren schützen vor Fehlentscheidungen und verhindern, dass der persönliche finanzielle Spielraum aus- oder gar überreizt wird.
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| Das Reifenwissen so manches Autofahrers erschöpft sich nicht selten in der Aussage: Reifen sind rund und schwarz. Das ist zweifellos richtig. Doch die Reifen sind das Sicherheitselement schlechthin, denn auf vier gerade mal etwa Postkarten großen Flächen gilt es, alle Kräfte auf die Fahrbahn zu übertragen beim zügigen Beschleunigen ebenso wie in flotten Kurven und beim Tritt auf die Bremse. | ![]() |
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Alle Städte und Gemeinden wurden durch Bundes- und EU-Recht dazu angehalten, die Einhaltung strenger Grenzwerte für Schadstoffe durch die Schaffung von Umweltzonen durchzusetzen (EU-Luftreinhalterichtlinie 1999/30/EU). Für Fahrzeuge mit über den festgelegten Grenzwerten liegenden Abgasen, können (zeitlich limitierte) Fahrverbote in diesen Zonen ausgesprochen werden. Diese Zonen werden durch neue Umweltzonenschilder gekennzeichnet.
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Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen. Hintergrund dieser Verordnung ist die technische Fortentwicklung der Fahrzeuge und Gespanne im Bereich der Verkehrssicherheitstechnik. Eine nur auf eine feste Gespannkombination bezogene Bestätigung gibt es nicht mehr. Es besteht nun die Möglichkeit, mit einem Anhänger, der eine Tempo 100 Zulassung hat, mit verschiedenen Zugfahrzeugen Tempo 100 zu fahren.
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| Wissenswertes rund um das Thema Gasfahrzeuge:
Gesetzgebung |
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