Jeder Schaden ist kalkulierbar auch das Sachverständigenhonorar?
Das ist häufig nicht der Fall, da gibt es Grundgebühren, Nebenkosten, Abrufgebühren, Telekommunikationsgebühren, Portokosten, Fahrtkosten, Schreibgebühren etc. nicht bei uns.
Im Ingenieurbüro Kneifel gilt: klare Gutachten klare Preise!
Die Gutachtergebühren werden ausgehend von der Schadenhöhe ermittelt. Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus Reparaturkosten inkl. MWSt. zuzüglich Wertminderung. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten, wird der Wiederbe- schaffungswert zu Grunde gelegt.
Honorartabelle
| Schadenhöhe | Gutachtenhonorar inkl. MWSt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die ausgewiesenen Gutachtenhonorare als Pauschalpreise beinhalten alle Nebenkosten, Schreibkosten, Zeitaufwand, Abruf- und Datenbankgebühren, Fotokosten, Telefon und Kommu- nikationskosten, Portogebühren, die gültige MWSt. und Fahrtkosten in einem Radius von 30 km.
Anfahrten über einen Radius von 30 km hinaus werden je 10 km Radius mit 10 EUR inkl. MWSt. berechnet. Soweit Totalschaden vorliegt oder der Wiederherstellungsaufwand zu ermitteln ist, wird für die erforderliche Restwertrecherche 20 EUR inkl. MWSt. in Rechnung gestellt.
Die vorstehende Honorartabelle ist gültig für alle EDV kalkulierbaren Fahrzeuge, also für Schadensermittlungen, welche über unsere Datenbanken kalkuliert werden können. Das ist für etwa 95% aller Fabrikate und Modelle gewährleistet. Sind das Kundenfahrzeug oder dessen Ausstattungskomponenten nicht über unsere Datenbestände kalkulierbar, wird ein Aufschlag von 50% erhoben. Die Honorartabelle ist nicht gültig für Sonderfahrzeuge und Sonderaufbauten. Wegen des hohen Rechercheaufwandes wird hier ein Aufschlag von 50% bis 100% erhoben.
Für Sondergutachten, spezielle Ermittlungen , Maschinen, Aggregate, nicht Kfz-spezifische Kalkulationen berechnen wir einen Stundensatz von 125 EUR/Stunde inkl. MWSt. zuzüglich erforderliche Nebenkosten. Für Begutachtungen im Bereich der Analyse und Rekonstruktion von Straßenverkehrsunfällen beträgt der Stundensatz 145 EUR inkl. MWSt. Soweit zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich sind, werden diese nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet oder als Fremdrechnungskosten durch eine beauftragte Werkstatt in tatsächlicher Höhe in die Honorarrechnung aufgenommen.
Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden werden nach dem JVEG abgerechnet.
Fahrzeugbewertungen , Schätzungen und Oldtimerexpertisen führen wir als DAT-Vertrags- partner nach dem DAT-System aus. Das Honorar wird gemäß den DAT-Gebühren ermittelt.
Preisliste ist gültig ab 01.11.2009.