Wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt, haben Sie Schadenersatzanprüche an den Fahrzeugführer bzw. die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges. Im versicherungstechnischen Sprachgebrauch sind Sie dann Anspruchsteller ( auch AS oder ASt abgekürzt), weil Sie als Geschädigter Ansprüche an den Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung stellen. Der Unfallverursacher bzw. der Halter des gegnerischen Fahrzeuges nimmt zur Befriedigung Ihrer Schadensersatzansprüche die Versicherung des gegnerischen Fahrzeuges in Anspruch und erscheint im Zuge der weiteren Schadensabwicklung als Versicherungsnehmer ( abgekürzt : VN).