Der Händlereinkaufswert ist nicht identisch mit dem Verkaufswert, den Sie am freien Markt bei der Veräußerung an Endverbraucher bzw. private Interessenten erzielen können.
Der Händlereinkaufswert ist als der durchschnittlich erzielbare Preis beim Verkauf des Verbrauchers an den Handel definiert. Es werden unfallfreie, betriebs- und verkehrssichere Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Erhaltungszustand unterstellt. Die angegebenen Werte sind gültig für Fahrzeuge mit einer Abnahme nach §29 StVZO für mindestens 12 Monate und einem Erhaltungszustand der Bereifung von 50%.