Wurde Ihr Fahrzeug nur unwesentlich beschädigt, ist für die weitere Schadensregulierung ein Gutachten in der Regel nicht erforderlich. Beim Vorliegen eines Bagatellschadens erstellen wir Ihnen unaufgefordert einen Kostenvoranschlag, den Sie zur Schadensregulierung bei der zuständigen Versicherung einreichen.

Für den Geschädigten ist es in aller Regel nicht möglich, die tatsächliche Schadenshöhe einzuschätzen. Auch kann das äußere Erscheinungsbild über den tatsächlichen Schadensumfang gerade bei Kleinschäden täuschen. Bei sachkundiger Untersuchung werden häufig weitere verdeckte Schäden erkannt. Scheuen Sie sich daher nicht, auch bei Kleinschäden unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Sachverständigen überprüfen Ihr Fahrzeug und stimmen mit Ihnen ab, ob ein Gutachten erforderlich wird oder ein Kostenvoranschlag ausreicht. Für diese Vorprüfung entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Sie Ihr Fahrzeug an unseren Prüfstellen in Siegen, Olpe oder Attendorn vorführen.


Zur Abgrenzung der Höhe eines Bagatellschadens hat der Bundesgerichtshof jüngst eine Entscheidung getroffen. Im verhandelten Fall lag eine Schadenhöhe von 715,81 EUR vor. Der BGH führt dazu auf Seite 12 des Urteils aus, dass dieser Betrag in dem Bereich liege, in dem nach allgemeiner Meinung die Bagatellschadensgrenze anzusiedeln ist. Diese Auffassung haben wir in unseren Häusern schon lange umgesetzt und erstellen in der Regel erst dann ein Gutachten, wenn die Schadenhöhe über 750 EUR liegt.

Den genauen Wortlaut des Urteils können Sie hier nachlesen.


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