Ingenieurbüro Kneifel    
 
 
 

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Um Gerichten, Behörden und privaten Auftraggebern zuverlässige, qualifizierte, unabhängige und unparteiische Gutachter zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind, können auf der Grundlage der Gewerbeordnung (§ 36 GewO) vom Staat beauftragte Bestellungs- körperschaften wie z. B. die Industrie- und Handelskammern Experten mit besonderer Sachkunde für diese Aufgabe öffentlich bestellen und vereidigen. Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.

Dipl.-Ing. FH Jürgen Kneifel ist von der Industrie- und Handelskammer Siegen öffentlich bestellt und vereidigt für die Fachgebiete:

Analyse und Rekonstruktion von Strassenverkehrsunfällen

sowie

Kraftfahrzeugschäden (Unfallbegutachtungen) und -bewertung