Wenn Sie auf der Basis des auf den nachfolgenden Seiten ermittelten Händlereinkaufswertes den Fahrzeugwert für einen Verkauf an private Endverbraucher benötigen, können Sie für eine erste Orientierung einen Aufschlag von ca. 10-15% vornehmen. Beispiel:
Händlereinkaufswert |
30.000 € |
Zuschlag 10% |
3.000 € |
Preisniveau am privaten Markt ca. |
33.300 € |
Bei höherwertigen Fahrzeugen ist der Aufschlag eher an der unteren Grenze anzusiedeln, bei den Fahrzeugen im unteren Preisniveau eher an der Obergrenze. Die Nachfragesituation / Verkäuflichkeit am Markt hat einen prägenden Einfluss auf die Preisgestaltung. Gefragte Fahrmodelle sind mit der aufgezeigten Spanne recht gut abgedeckt, im Einzelfall ist u.U. eine individuelle Schätzung durch einen Sachverständigen angezeigt.
Bitte beachten Sie , dass Sie den ermittelten Fahrzeugwert für den Verkauf an private Endverbraucher in der Regel nicht mit der Preisauszeichnung im gewerblichen Fahrzeughandel vergleichen können. Ihr Autohaus bietet gebrauchte Fahrzeuge häufig mit absolvierter Haupt- und Abgasuntersuchung für 2 Jahre, technisch und optisch aufgearbeitet sowie mit zusätzlichen Garantieversicherungen an, was sich im Kaufpreis niederschlägt.
Die Serienausstattung Ihres Fahrzeuges ist in den ausgewiesenen Werten natürlich beinhaltet. Die Sonderausstattung ist zusätzlich anteilsmäßig zu berücksichtigen.
Für eine Klimaanlage können Sie z.B. ca 5%, für ein Automatikgetriebe ebenfalls ca. 5% und für ein Schiebedach oder Faltdach ca. 3 % dazu rechnen.
Der realistische Zuschlag für die Sonderausstattung ist stark Modell abhängig und variiert mit den Anforderungen des Gebrauchtwagenmarktes an den Ausstattungsumfang des konkreten Fahrzeugmodells.
Die ausgewiesenen Notierungen gehen von einer Restlaufzeit der amtlichen Haupt- und Abgasuntersuchung von 1 Jahr, mängelfreiem Zustand und einer Profiltiefe der Bereifung von 50% aus.